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2008-09-09

Schloss wird an Niederländer verkauft (Sächsische Zeitung - Kamenz)

Von Frank Sühnel

Nach langen Jahren der Suche, nach Hoffnungen und Rückschlägen scheint nun eine Lösung für das Barockschloss gefunden zu sein. Der Gemeinderat gab auf seiner jüngsten Sitzung die Zustimmung zu einem Kaufvertragsentwurf, also zum Verkauf des barocken Kleinods, das der Gemeinde bisher schwer auf der Tasche liegt. „Wir können uns das Schloss nicht leisten, und im Interesse des Erhalts müssen wir es verkaufen. Eine Verpachtung kommt nicht noch einmal in Frage“, sagte Bürgermeister Carsten Guhr (parteilos).

Auch angesichts der Bemühungen und der Erfolge der letzten Jahre bleibe nichts anderes übrig. „Mit der Verpachtung ging es schief, und der von uns geplante Förderverein kam nicht einmal zustande“, zeigte Guhr die Alternativlosigkeit zum Verkauf auf. Und bezeichnete die Umstände und Bedingungen, zu denen veräußert werden soll, als glücklich. Denn der Schlosspark bliebe größtenteils öffentlich, ebenso der Barocksaal.

Zur Sanierung verpflichtet

Käufer ist die Familie Holthuizen aus den Niederlanden, die schon einige Immobilien in der Lausitz besäße, zum Beispiel in Elstra. „Es gab durch Vermittlung des Herrn van Ede, dem das Schloss Weißig gehört, einige Interessenten. Einer ist übrig geblieben, und er erscheint in der Lage, das auch zu stemmen“, so Guhr. Und in der Tat, der neue designierte Besitzer hat einiges zu tun. Was, das ist im Vertragsentwurf festgeschrieben, den van Holthuizen bereits gegengezeichnet habe. So muss der Niederländer für das Schloss 240000 Euro hinblättern. „Verkehrswert sind zwar 800000 Euro, doch es ist angesichts des Zustandes kein höherer Preis zu erzielen. Die anderen Angebote lagen viel niedriger“, sprach der Bürgermeister. Der neue Besitzer unterschreibt eine Sanierungsverpflichtung. Er muss innerhalb von fünf Jahren ab Datum des Kaufvertrages das Dach erneuern, die Keller trockenlegen und die Putten im Park restaurieren. Eine Mindestinvestitionssumme ist mit 500000 Euro festgeschrieben. „Doch die Gesamtinvestitionen liegen sicherlich bei zwei bis drei Millionen“, erklärte Guhr. Alle Räte und Gäste in der Sitzung wissen, dass Oberlichtenau diese Summe nie aufbringen könnte. Kommt der Käufer den Sanierungsverpflichtungen nicht oder nur unzureichend nach, so hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht. Was hoffentlich nicht passiert, denn dann müsste die Stadt, wohl Pulsnitz nach der Gemeindevereinigung, nicht nur die Kaufsumme zurückgeben sondern auch die von van Holthuizen getätigten Leistungen ausgleichen. Ebenso gibt es im Vertragsentwurf eine Antispekulationsklausel, die besagt, dass der Käufer das Schloss innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht verkaufen darf. Tut er’s doch, bekommt die Gemeinde den Mehrerlös, oder kann das Schloss zurückfordern.

Anlage bleibt zugänglich

Für die Oberlichtenauer wichtiger als der Name des Besitzers ist, ob die Anlage öffentlich bleibt. „Sie bleibt, mit Einschränkungen“, sagte der Bürgermeister. Der Park wird, so der Käufer akzeptiert, bis auf Flächen hinter und vor dem Schloss, die der rein privaten Nutzung des Schlossherren vorbehalten sind, zugänglich bleiben. Auch die Nutzung durch Vereine kann es in Absprache geben, so der Denkmalschutz nicht gefährdet wird. Viermal im Jahr steht der Kommune zu, den Barocksaal für Veranstaltungen zu nutzen. Allerdings würden dann jeweils 500 Euro fällig. Bestehende Miet- und Pachtverträge muss er übernehmen, aber wohl je nach den Vertragsinhalten nicht unbedingt fortführen. Die Öffentlichkeit des Geländes wird sicher auch dadurch erhalten, weil der Besitzer in spe eine kommerzielle Nutzung des Schlosses vorsieht. Gastronomie, Tagungen, Hochzeiten, auch Übernachtungen und kulturelle Veranstaltungen seien geplant. Daneben will er wohl auch ein wenig im barocken Gebäude wohnen. Den Gemeinderäten war das recht, sie stimmten bei einer Enthaltung für diesen Vertragsentwurf. Carsten Guhr darf somit das Schloss verkaufen.



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